Prüfung "DGS Berater:in für E-Mobilität“
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Zertifikat
Der Abschluss “DGS Berater:in für E-Mobilität” wird nach einer schriftlichen Online-Prüfung am Tag 4 zertifiziert. Die genauen Voraussetzungen für das Zertifikat regelt die Prüfungsordnung (§ 3 Zulassungsvoraussetzungen).
Prüfungsordnung
- Grundlage der Prüfung ist die Prüfungsordnung „Prüfungsordnung DGS Berater:in für E-Mobilität“.
- Die schriftliche Prüfung erfolgt in elektronischer Form browserbasiert auf Ihrem mobilen Endgerät. Wir nutzen eine moodle Prüfungsplattform. Bringen Sie bitte einen internetfähigen Laptop mit!
Prüfungsordnung zum Download
Hinweise zur schriftlichen Prüfung
- Die Prüfungszeit der schriftlichen Online-Prüfung beträgt 2,5 Stunden.
- Die schriftliche Prüfung besteht aus verschiedenen Fragetypen (z.B. Multiple Choice, Lückentexten, etc.)
- Die Prüfung gliedert sich in die vier Teilbereiche mit unterschiedlicher Punkteverteilung:
Teil 1: Fuhrpark, Fahrzeug- und Ladetechnik, maximal 28 Punkten
Teil 2: Ladeinfrastruktur, maximal 21 Punkte
Teil 3: Planung und Auslegung, maximal 23 Punkte
Teil 4: Beratung, Gesetzesrahmen und Wirtschaftlichkeit, maximal 28 Punkte
Gesamt: 100 Punkte - Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 50% der Punkte in allen vier Teilbereichen erreicht werden.
- Bewertungsschema für Multiple-Choice-Fragen, siehe ausführliche Beschreibung unten.
- Zugelassene Hilfsmittel
Nichtprogrammierbare Taschenrechner sind zugelassen.
Das zum Kurs verteilte Skript (Vortragsfolien) ist als Hilfsmittel zugelassen. - Nicht zugelassene Hilfsmittel:
Die Prüfung ist eigenständig ohne Zuarbeit von Dritten zu erbringen. Die Nutzung von Hilfsmitteln ist untersagt, die nicht als zulässige Hilfsmittel oben genannt sind. Im Besonderen gilt: Die Nutzung des Internets ist untersagt, mit Ausnahme der moodle-Plattform zu dieser Prüfung. Die Nutzung von Apps und Programmen auf mobilen Endgeräten ist untersagt, mit Ausnahme von Programmen, die dem Zweck dienen, die zugelassenen Vortragsfolien des Kurses zu lesen. - Die Nichtbeachtung der Hinweise zu den Hilfsmitteln führt zum Prüfungsausschluss.
Bewertungsschema für den Multiple-Choice-Test
Um das Bewertungsschema der Multiple-Choice-Fragen transparent und nachvollziehbar zu machen, finden Sie hier eine Erläuterung:
Punktevergabe bei richtigen Antworten
- Ein Kreuz wo eins hingehört: Für jede richtige Antwort, die Sie zutreffend mit einem Kreuz markieren, erhalten Sie Punkte entsprechend der Anzahl der richtigen Antworten dieser Frage.
- Der Anteil pro richtiger Antwort beträgt z.B. 50 % der in dieser Frage erreichbaren Punkte, wenn es zwei richtige Antworten gibt, 33,3 %, wenn es drei richtige Antworten gibt, 25 %, wenn es vier richtige Antworten gibt und so weiter.
- Kein Kreuz wo eins hingehört: Wenn Sie eine richtige Antwort nicht mit einem Kreuz markieren, erhalten Sie für diese Antwort keine Punkte.
Punkteabzug bei falschen Antworten
- Kein Kreuz wo keins hingehört: Für jede falsche Antwort, die Sie zutreffend nicht mit einem Kreuz markieren, gibt es weder Punkte noch Abzug.
Ein Kreuz wo keins hingehört: Markieren Sie jedoch eine falsche Antwort mit einem Kreuz, wird pauschal 25 % der Gesamtpunkte für diese Frage abgezogen.
Beispiel: Eine Frage mit insgesamt 4 Punkten enthält 3 falsche Antworten. Pro falsches Kreuz: Abzug von -0,25 x 4 = -1 Punkt. Bei drei falschen Kreuzen ergibt sich ein Abzug von 3 Punkten.
Der Abzug durch falsche Kreuze kann nie zu einer negativen Punktzahl führen. Falls die Abzüge größer sind als die erreichten Punkte, wird das Ergebnis der Frage auf 0 Punkte begrenzt.